Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn

Negativbeispiel
Kreisverkehr, außerorts

Übergang an einem Kreisverkehr: Die Grenze vom sicheren Gehbereich zum Straßenbereich isr für Menschen mit Seheinschränkung nicht erkennbar. Die erkennbaren Übergänge an den Kreisverkehrsarmen sind für Menschen mit einer Seheinschränkung oder Erblindung kaum zu bewältigen und bringen diesen Personenkreis in große Gefahr bei einer Querung. Die Grenze vom sicheren Gehbereich zum Straßenraum ist für Menschen mit Seheinschränkung kaum oder nicht erkennbar. Ebenso ist keine sichere taktile Wahrnehmung des Grenzbereiches mit dem Langstock möglich. Da die Borde nicht tastbar sind und keine Bodenindikatoren eingebaut sind, fehlen die notwendigen kontrastierenden Informationen.


Kreisverkehr mit Straßenquerung: Borde sind nicht tastbar und Bodenindikatoren fehlenSolche Übergänge stellen den beschriebenen Personenkreis vor fast unüberwindbare Hürden oder schränken diese Personen in ihrer Selbständigkeit im Alltag sehr ein.