Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Positivbeispiel
Zebrastreifen innerorts
Die hier ersichtliche Situation zeigt den angelegten Zebrastreifen, damit Fußgänger an einer gewünschten, gut beleuchteten Stelle die Straße sicher queren können.
Am Gehweg sind Bodenindikatoren eingebaut, damit die Querungsstelle sicher aufgefunden und wie vom Richtungsfeld (Bodenindikator mit Rippenstruktur) vorgegeben, in entsprechender Richtung, überquert werden kann. Das Bord kann als gemeinsame Querung mit mindestens 3 cm Bordhöhe über die gesamte Breite
oder als getrennte Querung mit differenziertem Bord ausgebildet sein.
Dabei wäre eine nutzbare Nettobreite von 90 cm auf „0“ cm abgesenkt und mit einem mindestens 60 cm tiefen Sperrfeld mit Rippenstruktur entlang des Bordes abgesichert.
Der zweite Teil der Querung hätte ein mindestens 6 cm hohes Bord. Vorgelagert wäre das sogenannte Richtungsfeld mit Rippenstruktur, welche die exakte Querungsrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite oder der Mittelinsel vorgibt.
Die eingebauten Bodenindikatoren sind weiß und ergeben somit einen optischen normgerechten Kontrast zum Umgebungsbelag. Sollte diese Norm nicht erreicht werden, müssen Beiplatten am Rand eingebaut werden, damit der optische und taktile vorgegebene Kontrast eingehalten wird.
Bei einem unebenen oder rauen Bodenbelag mit großem Fugenanteil müssen ebenso ebene und fugenfreie Beiplatten eingeplant werden, damit die Bodenindikatoren zweifelsfrei mit dem Langstock ertastet, eingeordnet und beachtet werden können.