Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Negativbeispiel
ÖPNV Haltestelle
Hier soll eine ÖPNV-Haltestelle sein?
Menschen mit Seheinschränkung oder Erblindung können diese Haltestelle nur mit größter Mühe exakt auffinden. Es fehlt das Einstiegsfeld aus Rippenstruktur mit 120 cm auf 90 cm entlang des Bordes. Je nach Gehwegbreite sollte mit einem Bodenleitsystem darauf hingeführt oder ein Auffindestreifen angelegt werden. Ebenso fehlt die Bordsteinerhöhung für einen mühelosen Zutritt mit Rollstuhl oder Rollator in das entsprechende Fahrzeug.