Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn

Negativbeispiel
Kreuzung mit Lichtsignalanlage innerorts

Eine typische Verkehrssituation an einer Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage in den Städten und Gemeinden. Die Fußgänger sollen an den vorgesehenen Stellen mit Lichtsignalanlage die Straßen überqueren.
Die Signalanlage ist zwar mit Sprachansage ausgestattet, es fehlt aber ein Leitsystem zum Befehlsgerät, sowie ein Orientierungsfeld an der BordsteinkanteMenschen mit Seheinschränkung oder Erblindung stellt diese fotografierte Verkehrssituation vor eine kaum zu bewältigende Hürde! Oftmals sind, wie hier erkennbar, die Borde sehr stark, oft bis auf „0“ cm abgesenkt. Somit laufen die entsprechenden Personen Gefahr, die Grenze zum gefährlichen Straßenraum unbewusst zu überlaufen und befinden sich sehr schnell auf der Fahrbahn in einer einprägenden Gefahrensituation.

Es fehlen die Bodenindikatoren, welche es ermöglichen die Lichtsignalanlage durch die optischen und taktilen Informationen, selbständig und sicher aufzufinden.

Dann wäre es auch möglich, die hier bereits eingebauten blind bedienbareAm SBordsteinrand fehlen taktile Bodenplatten, der Bord ist für Langstockbenutzer zu weit abgesenkt Lichtsignalanlage zu bedienen und das akustische oder taktile Freigabesignal (grün für Fußgänger) abzunehmen und die Straße sicher zu überqueren.

Leider stellt die dargestellte Situation alle Menschen mit Seheinschränkung vor sehr große Hürden und schränkt diese enorm in ihrem Bewegungsradius ein, was die Selbständigkeit in Frage stellt.Wege zur Schule, Arbeit, Alltagsbesorgungen oder zur Freizeitgestaltung können nicht selbständig bewältigt werden oder bringen den Personenkreis jedes Mal in Gefahr.