Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Positivbeispiel
Kreisverkehr, innerorts
Auf den nachfolgenden Fotos wird ein barrierefrei nutzbarer Fußgängerüberweg an einem Kreisverkehr innerorts dargestellt.
Der Fußgängerüberweg wurde mit einer getrennten Querung mit differenziertem Bord angelegt.
Somit können die Nutzer von Rollstuhl, Rollatoren, Rollkoffer und Kinderwagen die „0“ cm Absenkung des Bordsteines nutzen. Diese sollte eine 90 cm nutzbare Nettobreite haben und wird mit einem sogenannten mindestens 60 cm tiefen Sperrfeld mit Rippenstruktur entlang des Bordes abgesichert, damit Menschen mit Seheinschränkung diese Situation erkennen und gewarnt werden.
Daneben wird der Bordstein auf mindestens 6 cm Höhe auf eine Breite von 150 – 200 cm Breite eingebaut. Davor wird ein Richtungsfeld mit mindestens 90 cm Breite aus Rippenstruktur angelegt. Die Rippen zeigen die exakte Gehrichtung auf die gegenüberliegende Straßenseite oder zur Mittelinsel an.
Der Kontrast zwischen den Bodenindikatoren und dem Umgebungsbelag muss die gültigen Normen erfüllen, damit die optische und taktile sichere Wahrnehmung gewährleistet ist.
In Zweifelsfällen muss eine Beiplatte am Rand der Bodenindikatoren vorgesehen werden, diese ist plan, fugenfrei und bringt durch die hohe Graustufe den nötigen optischen Kontrast zum Bodenindikator.
Diese Art von mustergültigen Kreisverkehren ermöglichen es älteren und/ oder Menschen mit Seheinschränkung, dass sie selbständig und sicher die innerörtlichen Wege bewältigen können.