Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Negativbeispiel
Kreisverkehr, außerorts
Die erkennbaren Übergänge an den Kreisverkehrsarmen sind für Menschen mit einer Seheinschränkung oder Erblindung kaum zu bewältigen und bringen diesen Personenkreis in große Gefahr bei einer Querung. Die Grenze vom sicheren Gehbereich zum Straßenraum ist für Menschen mit Seheinschränkung kaum oder nicht erkennbar. Ebenso ist keine sichere taktile Wahrnehmung des Grenzbereiches mit dem Langstock möglich. Da die Borde nicht tastbar sind und keine Bodenindikatoren eingebaut sind, fehlen die notwendigen kontrastierenden Informationen.
Solche Übergänge stellen den beschriebenen Personenkreis vor fast unüberwindbare Hürden oder schränken diese Personen in ihrer Selbständigkeit im Alltag sehr ein.