Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Beispiel bedingt positiv
Kreisverkehr, außerorts
Auf den nachfolgenden Fotos wird ein Kreisverkehr außerorts mit Fußgängerquerung ersichtlich. Diese ist mit einer getrennten Querung mit differenziertem Bord ausgeführt. Ein Sperrfeld mit mindestens 60 cm Tiefe sichert die komplette Breite des auf „0“ cm abgesenkten Bord vor unbeabsichtigtem Betreten für Menschen mit Seheinschränkung oder Erblindung ab.
Im Bereich des 6 cm hohen Bordsteines wurde das sogenannte Richtungsfeld aus Rippen in Gehrichtung eingebaut. Dieses gibt exakt die Querungsrichtung, zur Mittelinsel oder zur gegenüberliegenden Straßenseite, wieder. Die Bodenindikatoren sind optisch und taktil erkennbar. Der Abstand zwischen dem Sperrfeld und dem Richtungsfeld sollte 60 cm betragen um die Hinweise eindeutig abzugrenzen.
In diesem Beispiel wird sichergestellt, dass die Menschen mit Seheinschränkung oder Erblindung an die vorgesehene Überquerungsstelle gezielt herangeführt werden. Somit können die Fahrzeuglenker die Personen gut wahrnehmen und auf ein Fehlverhalten reagieren. Fußgänger müssen diese Querungen mit höchster Aufmerksamkeit benutzen und auf den möglichen schnellen Fahrzeugverkehr achten, dieser kann u. U. auch wegen der E-Fahrzeuge, fast geräuschlos sein.