Sehbehindertentag 2024 - Beitrag der BSV-W-Bezirksgruppe Heilbronn
Negativbeispiel
Fußgängerquerung mit Lichtsignalanlage, innerorts
Ein Beispiel wie es sehr häufig in den Städten und Gemeinden vorkommt.
Menschen mit Sehbehinderung oder Erblindung können die Querungsstelle nicht sicher auffinden, es fehlen die optischen und taktilen Informationen mittels Bodenindikator.
Die Lichtsignalanlage ist für den o.g. Personenkreis nicht nutzbar, da keine akustischen oder taktilen Rückmeldungen ausgegeben werden, zu welchen Zeiten der Fußgänger „grün“ gemeldet bekommt.
Die Bordsteine sind bei den älteren Anlagen für alle Nutzer ein Problem. Oft finden wir sehr hohe bis zu auf „0“ cm abgesenkte Bordsteine vor.
Bei den auf „0“ cm abgesenkten Bordsteinen kann der Mensch mit Seheinschränkung oder Erblindung die Grenze zwischen Gehweg und dem gefährlichen Straßenraum nicht wahrnehmen.
Hohe Bordsteine machen Menschen mit Rollstuhl oder Rollator die Querung ebenso zur Barriere.
Hier wäre die getrennte Querung mit differenziertem Bord eine normgerechte gute Lösung, die allen Nutzern zugutekommt. Mit der entsprechenden Ausrüstung mit Bodenindikatoren und einer für Menschen mit Seheinschränkung nutzbaren Lichtsignalanlage wäre die barrierefreie Querungsstelle komplett.